Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit - die Theorie ...
... präsentiert von PR Rohse Schweißtechnik aus Oldenburg.
Heute ist Sonntag, der 5. September 2010, Uhrzeit: 10:17:54
Arbeitsschutz beschäftigt sich mit sicheren Arbeitsbedingungen (kurzfristige Einwirkung; z.B. Helmpflicht,
Sicherheitsschuhe usw.), dem Gesundheitsschutz (langfristige = chronische sowie kurzzeitig auftretende =
akute Einwirkung; z.B. Gefahrstoffe, Lärm, psychische Belastungen usw.) und dem
personenbezogenen Schutz (z.B. Mutterschutz, Jugendschutz) bei der Arbeit.
Im Betrieb kann er über ein Arbeitsschutzmanagement umgesetzt werden.
Die Arbeitssicherheit ist eine notwendige Voraussetzung des Ausführens von jeglicher Arbeit. Es werden die
technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen (T.O.P. / Maßnahmenhierarchie) der Arbeit
berücksichtigt um sicheres Arbeiten zu gewährleisten.
Kann eine Arbeit nicht sicher ausgeführt werden, bestehen gesundheitliche Risiken bei der Arbeitsausführung, so
ist in aller Regel von nicht fachmännischer Arbeit zu sprechen, d.h. das Arbeitsergebnis kann nicht gewährleistet
werden und es muß darüber hinaus mit weiteren Schäden gerechnet werden.
Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter (betrieblicher Vorgesetzter, Meister,
Betriebsleiter, bis herauf zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat) Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht
den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, muss damit rechnen, persönlich straf- und
zivilrechtlich belangt zu werden.
Die Rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch
SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung". Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben
der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin) geregelt.
In Deutschland wird Arbeitssicherheit von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz
und von den Berufsgenossenschaften überwacht. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geben die
Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV) heraus, die verbindlich geltendes
Recht darstellen.(Quelle: www.wikipedia.de)
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