Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit - die Theorie ...


... präsentiert von PR Rohse Schweißtechnik aus Oldenburg.

Heute ist Sonntag, der 5. September 2010, Uhrzeit: 10:17:54

Arbeitsschutz beschäftigt sich mit sicheren Arbeitsbedingungen (kurzfristige Einwirkung; z.B. Helmpflicht, Sicherheitsschuhe usw.), dem Gesundheitsschutz (langfristige = chronische sowie kurzzeitig auftretende = akute Einwirkung; z.B. Gefahrstoffe, Lärm, psychische Belastungen usw.) und dem personenbezogenen Schutz (z.B. Mutterschutz, Jugendschutz) bei der Arbeit.

Im Betrieb kann er über ein Arbeitsschutzmanagement umgesetzt werden.

Die Arbeitssicherheit ist eine notwendige Voraussetzung des Ausführens von jeglicher Arbeit. Es werden die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen (T.O.P. / Maßnahmenhierarchie) der Arbeit berücksichtigt um sicheres Arbeiten zu gewährleisten.

Kann eine Arbeit nicht sicher ausgeführt werden, bestehen gesundheitliche Risiken bei der Arbeitsausführung, so ist in aller Regel von nicht fachmännischer Arbeit zu sprechen, d.h. das Arbeitsergebnis kann nicht gewährleistet werden und es muß darüber hinaus mit weiteren Schäden gerechnet werden.

Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter (betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, bis herauf zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat) Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, muss damit rechnen, persönlich straf- und zivilrechtlich belangt zu werden.

Die Rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung". Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin) geregelt.

In Deutschland wird Arbeitssicherheit von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz und von den Berufsgenossenschaften überwacht. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV) heraus, die verbindlich geltendes Recht darstellen.(Quelle: www.wikipedia.de) Hier finden Sie Produkte zum Thema: Arbeitsschutz